Beim Teilamortisationsvertrag erfolgen die Leasingzahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten. Kalkulatorisch verbleibt wie beim Restwertvertrag ein nicht durch Raten amortisierter Restwert, der im Vertrag als kalkulierter Restwert oder Leasingnachzahlung ausgewiesen wird. Der Leasingnehmer garantiert diesen Restwert, bzw. diese Leasingnachzahlung. Der Leasinggeber hat bei dieser Vertragsvariante ein Andienungsrecht, d.h., er kann das Fahrzeug am Leasingende zu diesem Restwert dem Leasingnehmer zum Kauf andienen oder zu einem höheren Preis, der sich am tatsächlichen Marktpreis orientiert. Verwertet der Leasinggeber selbst und liegt der Verkaufserlös unter dem kalkulierten Restwert, muss der Mindererlös durch den Leasingnehmer ausgeglichen werden.

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