Je höher der vereinbarte Restwert ist, desto kleiner sind die monatlichen Leasingraten.

Bei dieser Vertragsart ist der Restwert eine feste kalkulatorische Größe zur Ermittlung der Leasingzahlungen. Je geringer der Restwert, desto höher die Leasingrate. Der vertraglich vereinbarte Restwert kann hierbei losgelöst vom zu erwartenden Marktpreis kalkuliert werden und ist der Kaufpreis für das finanzierte Objekt am Leasingende. Das Fahrzeug kann allerdings aufgrund von Regelungen des Mobilien-Leasingerlasses nicht direkt vom Leasingnehmer zum Restwert gekauft werden, sondern nur von einem Dritten. Sollte das Fahrzeug nicht übernommen werden, verkaufen wir als Leasinggeber dieses und stellt einen ggfs. erzielten Minderwert dem Leasingnehmer in Rechnung. Ein möglicher Mehrerlös wird gemäß Mobilien-Leasingerlass im Verhältnis von 75 Prozent zu 25 Prozent zu Gunsten des Leasingnehmers aufgeteilt.