Vollamortisation liegt vor, wenn die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers einschließlich seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seines Gewinns durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen abgedeckt werden. Beim deutschen Finanzierungs-Leasing garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die Vollamortisation. Bei Vollamortisationsverträgen geschieht dies allein durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit, bei Teilamortisationsverträgen zusätzlich über den vom Leasing-Nehmer garantierten Restwert. Vgl. auch Teilamortisation.