Der Untergang des Leasing-Objekts kann z. B. durch Unfall, Brand, Blitz-Stromschlag o. ä. Schadensereignisse verursacht werden. Im Mobilien-Leasing trägt der Leasing-Nehmer die Gefahr des Untergangs; er ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt angemessen zu versichern. Reicht im Schadensfall die Versicherungsleistung nicht aus, um den Barwert der noch ausstehenden Leasing-Raten sowie eines kalkulierten Restwertes zu decken, hat der Leasing-Nehmer für den Differenzbetrag aufzukommen.