Im Immobilien- und Großmobilien-Leasing werden in der Regel für jedes Objekt eigenständige Objektgesellschaften gegründet. Die Objektgesellschaft ist wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objekts. Sie übernimmt die komplette Leasing-Geberfunktion von der Anschaffung/Errichtung über die Finanzierung und Vermietung bis hin zur Verwertung des Objektes.