Das Mieterdarlehen ist Bestandteil einer Variante des Teilamortisationsvertrages im Immobilien-Leasing. Dabei setzt sich die vom Leasing-Nehmer während der Grundmietzeit zu erbringende Gesamtleistung einerseits aus den Leasing-Raten und andererseits aus Zahlungen zum Aufbau eines Mieterdarlehens zusammen. Letztere entsprechen dem über die Amortisation des Leasing-Objektes in der Vertragslaufzeit hinausgehenden Teil der Gesamtleistung. Sie werden beim Leasing-Geber als Verbindlichkeit gegenüber dem Leasing-Nehmer passiviert. Wenn der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Ankaufsrecht an dem Objekt zum Restwert ausübt, wird das Mieterdarlehen mit dem Ankaufspreis verrechnet. Verzichtet der Leasing-Nehmer auf die Ausübung des Ankaufsrechts, so erhält er das Mieterdarlehen vom Leasing-Geber zurückerstattet.
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