Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird regelmäßig eine gesonderte Leasing-Rechnung (sog. Dauerrechnung) über die zukünftig ratierlich fälligen Leasing-Zahlungen von der Leasing-Gesellschaft an den Leasing-Nehmer erteilt. Möglich ist aber auch die Verwendung des Leasing-Vertrages als Leasing-Rechnung.