Der Leasing-Geber (das Leasing-Unternehmen) ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Leasing-Gegenstandes. Dies hat zur Folge, dass der Leasing-Gegenstand dem Leasing-Geber auch steuerlich zuzurechnen und in dessen Anlagevermögen zu bilanzieren ist.
Hinterlasse einen Kommentar