Die Bemessungsgrundlage für die Leasing-Raten bestimmt sich nach den Anschaffungskosten bzw. nach den Herstellungskosten des Leasing-Gegenstandes. Nebenkosten, wie z. B. Überführungs- und Installationskosten können entweder in die Leasing-Raten einbezogen oder dem Leasing-Nehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.
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