Bei diesem Vertragstyp werden eine bestimmte Laufzeit des Leasing-Vertrages, eine bestimmte kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges und die Leasing-Rate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer in der Regel pro 1.000 Kilometer Minderleistung eine Vergütung. In dem umgekehrten Fall hat der Leasing-Nehmer regelmäßig einen Aufpreis zu zahlen. Nach Ablauf des Kilometer-Leasing-Vertrages ist das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber trägt das Verwertungsrisiko sowie das Restwertrisiko. Der Leasing-Nehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und ist zum Ausgleich eines etwaigen zustandsbedingten Fahrzeugminderwertes verpflichtet.
Hinterlasse einen Kommentar