Häufig hat der potenzielle Leasing-Nehmer den Leasing-Gegenstand bereits vor Abschluss eines Leasing-Vertrages beim Lieferanten bestellt. In diesem Fall kann der Leasing-Geber nach Vertragsschluss in die Bestellung des Leasing-Nehmers eintreten, mit der Folge, dass dessen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag mit dem Lieferanten vollständig auf ihn übergehen. Voraussetzung für den Eintritt in die Bestellung ist die Zustimmung des Lieferanten Bestellung.