Durch die Aktivierung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber – nicht jedoch in der Bilanz des Leasing-Nehmers – wird bei Letzterem die Bilanzneutralität erreicht (sog. Off-Balance-Effekt). Der Leasing-Nehmer verbucht die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben. Im Anhang des Jahresabschlusses finden sich allerdings Hinweise auf eingegangene Leasing-Verpflichtungen.