Für den Fall der Kündigung eines kündbaren Leasing-Vertrages werden Abschlusszahlungen des Leasing-Nehmers fällig, die bereits bei Vertragsbeginn im Leasing-Vertrag gestaffelt nach Kündigungsterminen festgelegt sind. Das Eigentum am Leasing-Objekt verbleibt unabhängig von der Leistung der Abschlusszahlung beim Leasing-Geber.